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Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis für Hundehalter (SKN)

Der Sachkundenachweis für Hundehalter (SKN)

Mit dem Begriff Sachkundenachweis bezeichnet man ein Dokument, mit dem ein Hundehalter belegen kann, dass er die nötigen theoretischen Kenntnisse für den Umgang mit dem eigenen Hund besitzt. In einigen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten sogenannter 20/40-Hunde. In allen Bundesländern, außer Bremen, müssen Halter von „Listenhunden“ den Sachkundenachweis erbringen.

Es gibt verschiedene Arten von Sachkundenachweisen, die sich je nach Geltung, Umfang und Inhalt unterscheiden können. Um einen Sachkundenachweis zu erwerben, muss man üblicherweise eine schriftliche Prüfung ablegen, in der Fragen zur Hundeerziehung, Hundehaltung und zu rassenspezifischen Besonderheiten des eigenen Hundes abgefragt werden. Die Fragen werden meistens in Multiple-Choice-Form gestellt. Die Prüfung wird von anerkannten Sachverständigen, Tierärzten oder Hundetrainern abgenommen.

Behördliche Sachkundenachweise im Sinne der Hundegesetze

In vielen Bundesländern ist der behördliche Sachkundenachweise (SKN) für Hundehalter bereits Pflicht. Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Dieser  kann – je nach Hundegesetz – Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundehaltung oder zum Halten bestimmter Rassen sein.

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zu Sachkundenachweisen für Hundehalterm, d.h. der Sachkundenachweise kann sich je nach Bundesland in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Für Halter von Listenhunden ist der Nachweis Pflicht  und in den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen vorgeschrieben.

Unter 20/40-Hunden versteht man im Hundegesetz Nordrhein-Westfalen große Hunde, die ausgewachsen mindesten 20 Kilo schwer oder mindestens 40 Zentimeter groß sind. Nach Paragraph 11, Absatz 3 des Gesetzes muss der Halter den Sachkundenachweis erbringen, wenn er nicht schon mindestens drei Jahre lang große Hunde gehalten hat und bis dahin kein tierschutz- oder ordnungsbehördlicher Vorfall geschehen ist.Zu den „Listenhunden“ zählen diejenigen, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden oder bei denen man eine Gefährlichkeit vermutet. So gehören etwa Bullterrier, American Staffordshire terrier, American Pitbull Terrier oder Staffordshire Bullterrier in fast allen deutschen Bundesländern zu den gefährlichen Rassen und damit auch zu den „Listenhunden“. Für diese brauchen Halter nicht nur einen Sachkundenachweis, sondern ebenso einen Hundeführerschein, einen Wesenstest und eine Haltergenehmigung.

Es gibt nur wenige Berufsgruppen, die von vorn herein als sachkundig bezeichnet werden. Zu diesen gehören Tierärzte, Jäger oder Polizeihundeführer. Daher benötigen sie keinen zusätzlichen Sachkundenachweis. Auch Personen die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit diesen besitzen sind bereits sachkundig.

Die Pflicht zum Sachkundenachweis gilt auch für Hundesitter in allen Bundesländern, außer Bremen, für Listenhunde sowie für 20/40-Hunde in Norsrhein-Westfalen .

Bei der Prüfung zum Sachkundenachweis handelt es sich um einen „Multiple Choice Test“, der in drei Teilbereiche A, B und C gegliedert ist und bei dem man aus vorgegebenen Antworten die richtige Antwort ankreuzen muss. Den Test für den behördlichen Sachkundenachweis für Hundehalter kann man nur einmal binnen 2 Monaten wiederholen. Die Gebühr dafür ist in jedem Land unterschiedlich. Im Durchschnitt beläuft sie sich auf circa 25 Euro, in einigen Bundesländern auch 35 Euro.

Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis durch die Bescheinigung einen anerkannten Sachverständigen, die Bescheinigung einer anerkannten Stelle oder eines autorisierten Tierarztes erbracht. Daher findet der Test in vielen Verterinärämtern oder bei Amtstierärzten statt. Das Ergebnis übermittelt die Stelle anschließend dem Ordnungsamt.

Sachkundenachweise der Bundesländer  im Vergleich

In Nordrhein Westfalen beinhaltet der Fragenkatalog 110 Fragen in den drei Themenkomplexen Hundeerziehung (Teil A), medizinische Grundlagen (Teil B) und rechtliche Grundlagen (Teil C). Von 30 vorgelegten Multiple-Choice-Fragen müssen 20 richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen. Bei einer Prüfung durch zugelassene Tierärzte in Nordrhein-Westfalen wird ein davon abweichender Fragenkatalog verwendet, der insgesamt 80 Fragen umfasst.

In Berlin etwa müssen Halter so genannter „gefährlicher Hunde“ oder eines auffällig gewordenen Hundes mindestens 11 von 15 Sachkundefragen (70 %) richtig beantworten, um die Prüfung zu bestehen.

In Niedersachsen ist seit 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für alle Hundehalter erforderlich. Das ist im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) geregelt.

In unserer praktischen Übersicht findest du die Regelungen für den Sachkundenachweis geordnet nach Bundesland.

Nichtbehördliche Sachkundenachweise

Neben den genannten behördlichen Sachkundenachweisen können auch einige nichtbehördliche Sachkundenachweise erworben werden. Dazu gehört beispielsweise der Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen, die z.B. der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) für die Teilnahme an seinen Hundesportprüfungen verlangt. Die Prüfungsteile A bis C sind in die Sachkundefragen in Nordrhein-Westfalen übernommen worden.

Viele Hundeführerscheine wie etwa der VDH-Hundeführerschein enthalten eine vergleichbare Sachkundeprüfung. Außerdem beinhalten einige Prüfungen für den Hundeführerschein, zum Beispiel vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), ebenfalls theoretische Prüfungen, die mit einem Sachkundenachweis vergleichbar sind. Der BHV-Hundeführerschein enthält einen Theorieteil mit einem Gesamtkatalog von 170 Fragen unter anderem zu Hundeverhalten und -erziehung, von denen dem Hundehalter 40 Fragen vorgelegt werden.

Die Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie (GTVT) hat Fragen aus verschiedenen Hundeführerscheinen und bereits verwendeten Sachkundefragen einzelner Bundesländer zu einem Fragenkatalog mit 186 Fragen für eine Sachkundeprüfung zusammengestellt. Ziel war eine bundeseinheitliche Lösung bei der Sachkundevorgabe durch die Innenministerien. Die Fragen sind sieben Themenbereichen zugeordnet. Der Hundehalter muss 37 von 50 Fragen (74 %) richtig beantworten.

Die Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung der deutschen Bundestierärztekammer bietet  in Zusammmenarbeit mit Verbänden aus Tierschutz, Tierärzteschaft und Hundewesen wie BPT, VDH, DJV und DTSchB seit Oktober 2007 die Sachkundeprüfung in Form des sog. D.O.Q.-Test 2.0 mit dem Ziel eines bundeseinheitlichen Standards an. Die dreistufige Sachkundeprüfung ermöglicht den Nachweis der Sachkunde für Hundehalter, für professionelle Hundetrainer und für Gewerbetreibende, die nach §11 Tierschutzgesetz Sachkunde benötigen. Die Theorieprüfung für Hundehalter, die jeder entsprechend registrierte Tierarzt abnehmen kann und die auch online verfügbar ist, umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus sieben Bereichen.

Vergleich Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Der Sachkundenachweis ist nicht mit dem Hundeführerschein zu verwechseln. Dieser beinhaltet neben einer theoretischen Prüfung noch zusätzlich einen praktischen Teil, der auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet wird. Der sogenannte Hundeführerschein ist ein Dokument, welches belegt, dass der Hundebesitzer zufriedenstellend dazu in der Lage ist, einen Hund zu halten. Vor allem Hundebesitzer, die zum ersten Mal einen Hund haben, sollten sichergehen, dass sie über den richtigen Umgang mit dem Tier Bescheid wissen. Für welche Hundearten der Hundeführerschein obligatorisch ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Der Hundeführerschein wird in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg bereits als Sachkundenachweis anerkannt. Daher reicht ein Hundeführerschein in diesen Ländern aus. In anderen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis zusätzlich erforderlich.

Im Hinblick auf die entsprechenden Prüfungsanforderungen kann der Prüfer sich an unterschiedlichen Regulierungen orientieren. Instanzen, deren Vorgaben in Deutschland für den Hundeführerschein relevant sind, sind beispielsweise der „Verband für das Deutsche Hundewesen“ (VDH) sowie der „Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater“ (BHV).

Um den Hundeführerschein zu bekommen, muss jedoch erst eine Eignungsprüfung abgelegt werden, die aus einem theoretischen als auch aus einem praktischen Teil besteht. Der praktische Teil bleibt einem erspart, wenn man innerhalb des letzten Jahrzehnts mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hat. Der Theorieteil ist Pflicht und besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen rund um das Thema Hund (5 Teilbereiche zu den Themen Haltung, Erziehung und dem Verhalten von Hunden). Um den theoretischen Teil zu bestehen muss jeder einzelne Teilbereich für sich bestanden sein und insgesamt mindestens 26 der 35 Fragen richtig beantwortet worden sein.

Lese auch: Die Regelungen für den Sachkundenachweis je Bundesland.

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