Versicherungen für Hundetrainer - DER HUND Hundeschulen
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Versicherungen für Hundetrainer: Interview

Ein Hund liegt auf einem Weg. Vor ihm steht eine kleine Tafel. Auf ihr steht: Stundenplan: Versicherungen

Als Hundetrainer musst du dich mit Versicherungen etwas anders – und tiefer – auseinandersetzen als es Hundehaltende tun. Allein mit einer „Hundehaftpflicht“ ist es nicht getan. Aber woran genau muss gedacht werden? Andreas Neumann von AXA Heyltjes & Neumann oHG weiß Bescheid und gibt Auskunft.

Wie kam es dazu, dass ihr euch so intensiv mit Versicherungen für Hundetrainer, Dogwalker, Hundefriseure und ähnliche Berufe beschäftigt habt?

Andreas Neumann

Für Personen, die beruflich mit Hunden arbeiten, sind entsprechende Versicherungen von großer Bedeutung, um sich selbst und ihre Kunden abzusichern. Vor über 10 Jahren traten Tina und Jörg von unserem Kooperationspartner Ziemer & Falke mit einem Anliegen an mich heran: ‚Andy, unsere Teilnehmer fragen immer wieder nach passenden Versicherungslösungen für Hundetrainer, da sie häufig keine geeignete Beratung oder Lösung finden. Kannst du uns helfen?‘

Dass es auf dem Versicherungsmarkt oft keine passenden Lösungen gibt, liegt daran, dass das Berufsfeld des Hundetrainers sowie verwandte Berufe relativ jung sind. Viele Versicherer haben sich bisher nicht ausreichend mit diesen Themen auseinandergesetzt. Mein Geschäftspartner Kai Heyltjes und ich konnten in engem Austausch mit Ziemer & Falke und unseren Abteilungen eigene Lösungen für Hundetrainer entwickeln oder bestehende Lösungen für andere Berufe an die Bedürfnisse der Hundetrainer anpassen. Sie werden kontinuierlich weiterentwickelt, stets mit einem offenen Ohr für die Anliegen der Hundetrainer – deren Feedback in zahlreichen Anfragen und Gesprächen sehr positiv ist.

Welche Lösungen bietet eure Agentur für Menschen, die beruflich mit Hunden und/oder deren Haltern zu tun haben?

Das Spektrum der Heyltjes & Neumann oHG umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung als ‚Must have‘ und darüber die Absicherung für den Hundeplatz, den Verdienstausfall, die Tierhalterhaftpflicht, Rechtschutz, bis hin zur Berufsunfähigkeit für Hundetrainer.

Wir wissen, dass viele Hundetrainer – gerade zu Beginn ihrer Tätigkeit – sich zunächst auf die Grundabsicherung beschränken möchten. Sobald das Unternehmen läuft und der erste Kundenstamm aufgebaut ist, wollen sie diese jedoch ergänzen. Daher haben wir Paketlösungen entwickelt, die flexibel an die aktuelle Situation anpassbar sind.

Hundetrainer, die sich für eine Vollzeittätigkeit entschieden haben, haben einen anderen Absicherungsbedarf als nebenberuflich Tätige. Auch diese Bedürfnisse finden Berücksichtigung.

Welches Haftungsrisiko besteht für beruflich mit Hunden Arbeitende und wie können diese abgesichert werden?

Berufstätige im Bereich der Hunde, wie Dogwalker, Hundetrainer, Hundepensionen oder Hundefriseure, unterliegen der sogenannten Verschuldenshaftung, die im BGB § 823 geregelt ist. Diese Haftung besagt, dass sie für Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht werden, verantwortlich gemacht werden können.

Verschuldenshaftung kann oft schwer verständlich sein. Um das greifbarer zu machen, sollte man sich einen eingetretenen Schaden vorstellen und fragen: ‚Welches Verschulden habe ich, das zu diesem Schaden geführt hat?‘ Diese Überlegung kann helfen, einen Schaden besser einzuschätzen.

Grundsätzlich haftet jeder mit seinem Vermögen oder zukünftigen Vermögen. Das kann zu einer Existenzgefährdung führen. Um sich abzusichern, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Sie schützt vor finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen, die aus Fahrlässigkeit resultieren. Vorsatz hingegen kann nicht versichert werden.

Die Haftpflichtversicherung muss in Bezug auf die Fahrlässigkeit natürlich prüfen, ob ein Verschulden vorliegt.

  1. Wenn dies so ist, den Schaden oder auch ein Schmerzensgeld erstatten
  2. Liegt kein Verschulden, vor den Schaden ablehnen
  3. Sollte ein Schaden abgelehnt werden und der ‚Geschädigte‘ dieses gerichtlich klären wollen, dann übernimmt der Versicherer die Kosten der rechtlichen Vertretung (passiver Rechtsschutz), auch vor Gericht

Welche Tätigkeiten sind in eurer Hundetrainer-Haftpflichtversicherung enthalten, und wie sieht es mit speziellen Versicherungen für mobile Hundetrainer aus?

In unserer Hundetrainerhaftpflichtversicherung sind Einzel- und Gruppenstunden versichert. Neben dem Hundetraining, egal ob mobil, beim Kunden zuhause oder im öffentlichen Raum wie Stadt oder Wald, sind auch der Hundeplatz, die Hundehalle, sowie die Veranstaltung von Seminaren und Workshops mitversichert. Auch Kurse, wie Agility, Dummytraining, Mantrailing, Zughundesport sowie das Alltagstraining, beispielsweise das Fahren mit Bus und Bahn und auch der Social-Walk, sind automatisch enthalten.

Bei mobilen Hundetrainern haben wir uns bewusst entschieden, keine Differenzierung vorzunehmen. Warum? In einem Gespräch mit Tina und Jörg erfuhr ich, dass viele Hundetrainer erstmal mit dem mobilen Hundetraining beginnen. Doch wünschen sie sich häufig auch einen Hundeplatz oder eine Hundehalle, was aber gar nicht so einfach zu finden ist. Wir haben uns daher entschieden, eine möglichst umfassende Grunddeckung anzubieten, denn wir möchten es den Hundetrainern so einfach wie möglich machen. Sie sollen sich auf die Dinge konzentrieren können, die ihnen Freude bereiten: das Coaching und Training des Mensch-Hund-Teams. Wir wollen nicht, dass sie bei jeder Änderung ihren Haftpflichtversicherungsschutz hinterfragen müssen, sondern einfach unbeschwert durchstarten können.

Was ist mit dem eigenen Hund und greift hier auch die Verschuldenshaftung?

Die private Hundehaftpflichtversicherung sollte als eine unverzichtbare Versicherung betrachtet werden und ist auch in vielen Gemeinden verpflichtend. Da viele Hundetrainer häufig ihren eigenen Hund vor, während, und nach dem Training dabeihaben, versichern wir in der Regel auch diese Hunde direkt mit. Sollte der eigene Hund einen Vorfall verursachen, kann es unter Umständen schwierig sein, zu bestimmen, ob der Hund privat oder gewerblich zu betrachtet ist. Dies ist jedoch entscheidend für den Versicherungsschutz und in dieser Kombination entsprechend geregelt.

Wenn ein Hund einen Vorfall verursacht, greift nicht die Verschuldenshaftung, sondern die sogenannte Gefährdungshaftung. Die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungshaftung sind im BGB verankert. Besonders wichtig ist § 833 BGB, der sich mit der Haftung für Tiere befasst. In diesem Zusammenhang wird der Tierhalter haftbar gemacht, wenn sein Tier einen Schaden verursacht, unabhängig davon, ob ihm selbst ein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Ist zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nötig?

Diese Frage bekommen wir häufig gestellt. Wenn von einer Berufshaftpflichtversicherung gesprochen wird, dann ist damit gleichzeitig die Betriebshaftpflichtversicherung gemeint. Einfach gesagt: Es sind 2 Worte, die das Gleiche bedeuten, wie Sofa und Couch.

Tierberufler erhalten bei euch auch andere Versicherungen. Welche sind das und wofür sind sie gedacht?

Unsere Hundeplatzversicherung richtet sich an Hundetrainer, die einen eigenen Hundeplatz haben. Diese Trainer wissen, wie wichtig es ist, die Ausstattung abzusichern. Denn beispielsweise sind für die Einrichtung eines Agility-Parcours hohe Investitionen erforderlich. Viele Hundetrainer haben uns immer wieder gesagt: ‚Bitte versichert auch meinen Hundeplatz.‘

Mit unserer Hundeplatzversicherung sind Trainingsgeräte wie A-Wand, Brücke usw. sowie Zäune, Beleuchtungsanlagen und mehr gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Gegenstände im Freien stehen und normalerweise nur Dinge in Gebäuden versichert werden können.

Natürlich ist eine solche Absicherung auch für Hundetrainer mit einer Hundehalle sinnvoll, genauso wie für Hundetrainer mit hervorragend ausgestatteten Seminarräumen. Dort sind häufig hohe Werte wie Trainingsgeräte und technisches Equipment, etwa Beamer, Smartboards und Soundanlagen, vorhanden.

Viele Hundetrainer, Dogwalker und Betreiber von Hundepensionen beschäftigen sich zudem mit ihrer persönlichen Absicherung: Was passiert, wenn ich kurzfristig nicht mehr arbeiten kann oder im schlimmsten Fall langfristig ausfalle? Auch diese Sorgen haben wir aufgegriffen und dafür den passenden Schutz gefunden.

Unsere Verdienstausfallversicherung leistet ab dem 6. Werktag bei Unfall und ab dem 21. Werktag bei Krankheit. Sie sichert den Gewinn mit einem versicherten Tagessatz von aktuell pauschal 100 Euro oder 140 Euro ab, sodass sie trotz unvorhergesehener Ereignisse finanziell auf der sicheren Seite sind. Dies gibt Freiheit, sich auf die eigene Genesung konzentrieren zu können, ohne sich um den Verdienstausfall sorgen zu müssen. Die Leistung wird für maximal 12 Monate gezahlt und ist somit für kurze und mittelfristige Krankheiten genau richtig.

Für langfristige Erkrankungen haben wir erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hundetrainer mit einer fairen Einstufung etabliert. Ein besonderer Dank gilt Tina Ziemer- Falke, die in mehreren gemeinsamen Gesprächen mit unseren Spezialisten Rede und Antwort stand und den Beruf des Hundetrainers nähergebracht hat. Dank ihrer Unterstützung und der hohen Ausbildungsqualität von Ziemer & Falke konnten wir diese Lösung realisieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine monatlich vereinbarte Rente bis zum festgelegten Endalter, falls der Hundetrainer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf langfristig zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Diese beiden Komponenten zusammen bieten einen ausgezeichneten und hochwertigen Schutz, der durch eine Unfallversicherung oder ein zusätzliches Krankentagegeld weiter ergänzt werden kann.

Auch rechtliche Herausforderungen im Beruf können vielfältig sein. Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Hohe Anwalts- oder Gerichtskosten fallen nicht an, denn genau dafür ist diese konzipiert. Sie springt ein und unterstützt dabei, die eigenen Rechte durchzusetzen. Ein weiterer bedeutender Vorteil ist der Zugang zu kompetenter rechtlicher Beratung. Wir kooperieren mit der Roland-Rechtsschutzversicherung, die nicht nur Kostendeckung bietet, sondern auch telefonische Rechtsberatung. Das bedeutet, dass man in vielen Fällen bereits vor der Einschaltung eines Anwalts wertvolle Tipps und Hinweise erhält, was erheblichen Stress und Zeit sparen kann.

Unsere Rechtsschutzversicherung bietet beiden Gruppen – hauptberuflichen und nebenberuflichen Hundetrainern – umfassenden Schutz. Nebenberufliche selbstständige Hundetrainer können sogar von der privaten Rechtsschutzversicherung profitieren, die automatisch die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit im Kleinunternehmen abdeckt. Bei Pachtverträgen erwartet der Verpächter häufig auch entsprechende Versicherungen, wenn er Gebäude oder Ausstattung mitverpachtet. Dieses ist aber immer individuell zu prüfen.

Anmerkung von Andreas Neumann: Aufgrund des Umfangs der einzelnen Versicherungen können diese nur verkürzt wiedergeben werden und der Informationsgehalt ist nicht vollständig bzw. abschließend. Weitere Fragen beantworte ich gerne.

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